Ihr zahlt 2.000 € für den Hochzeitsfotografen – aber gehören euch die Fotos danach wirklich? Die Antwort überrascht viele Paare. Hier erfahrt ihr, was Urheberrecht, Nutzungsrecht und Recht am eigenen Bild für eure Hochzeitsbilder bedeuten.
Eine der meistunterschätzten Fragen der Hochzeitsplanung: Wem gehören die Fotos eigentlich, nachdem der Fotograf sie geliefert hat? Die meisten Paare gehen automatisch davon aus, dass sie mit der Bezahlung auch alle Rechte an den Bildern erwerben. Rechtlich ist das in Deutschland so nicht korrekt – und das kann später zu unangenehmen Überraschungen führen, etwa wenn ihr die Fotos einfach bei Instagram teilen wollt.
Das deutsche Urheberrecht (UrhG) unterscheidet klar zwischen zwei Dingen: dem Urheberrecht selbst und dem Nutzungsrecht an einem Werk.
Mit der Bezahlung eines Hochzeitsfotografen kauft ihr also in aller Regel kein Eigentum an den Bildern, sondern ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht in bestimmtem Umfang.
Wie weit das Nutzungsrecht reicht, hängt vom individuellen Vertrag ab. Typische Punkte, die geregelt werden (oder werden sollten):
Neben dem Urheberrecht des Fotografen gibt es eine zweite rechtliche Ebene, die bei Hochzeitsfotos oft übersehen wird: das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen. Nach § 22 Kunsturhebergesetz (KUG) dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Für die Praxis heißt das: Ein Gruppenfoto der Hochzeitsgesellschaft, das ihr privat in einer WhatsApp-Gruppe teilt, ist in der Regel unproblematisch. Ein gezieltes Porträt einzelner Gäste, das ihr öffentlich auf Instagram postet, kann dagegen deren Einwilligung erfordern – besonders wenn die Person das nicht möchte.
Das gesamte Thema Nutzungsrechte entsteht nur, weil eine dritte Person – der Fotograf – die Bilder aufnimmt und damit automatisch deren Urheber wird. Fotografiert ihr eure Hochzeit dagegen selbst, etwa mit einem Trauzeugen oder einer Trauzeugin und der WedShot App, seid ihr es, die auslösen. Es gibt schlicht keinen externen Rechteinhaber, mit dem ihr Nutzungsrechte erst aushandeln müsstet – die Bilddateien liegen von der ersten Aufnahme an bei euch, in voller Auflösung, exportbereit für Social Media, Druck oder Fotobuch.
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